Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz
Gerade pädagogische Arbeit verpflichtet zu einem achtsamen und verantwortungsvollen Umgang miteinander – ob unter Mitarbeitenden oder im Kontakt mit Eltern, Klientinnen und Klienten und vor allem Kindern. Entsprechend ist es Flingern mobil ein wichtiges Anliegen, die Einhaltung der dienstlichen und allgemeinen Pflichten und Gesetze sicherzustellen.
Es ist unsere gemeinsame Anforderung, Fehlverhalten offenzulegen und zu unterbinden. Als Beschäftigte kennen Sie die Abläufe und Vorgänge in unseren Einrichtungen und Diensten am besten. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, haben Sie die Möglichkeit, über den neuen Meldekanal Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben.
Entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes bieten wir Ihnen bei Abgabe eines Hinweises zu einem Fehlverhalten ein Höchstmaß an Vertraulichkeit. Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgebenden sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.
Die Abgabe einer (anonymen) Meldung und die ggf. folgende Kommunikation erfolgen über die Meldeplattform der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (cdg). Diese erreichen Sie hier.